Die GRÜNEN Kanton Solothurn haben sich wohlwollend zur Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes geäussert. Die GRÜNEN, namentlich Christof Schauwecker, haben dieses Anliegen aus der Bevölkerung im Kantonsrat eingebracht, denn für die GRÜNEN ist es ein klares Recht, selbstbestimmt zu entscheiden, wie und wann das eigene Leben beendet werden soll, unabhängig des Pflegeheims oder einer anderen Institution, in welchem man sich befindet. Die Entscheidungsfreiheit muss hier beim betroffenen Menschen liegen und nicht bei der Institution. Das Recht, in deren Räumlichkeiten Anspruch auf Sterbehilfe zu nehmen, soll dabei umfassend auf alle betroffenen Institutionen im Kanton ausgeweitet werden und nicht nur Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag, sondern insbesondere auf Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten und übrige Institutionen, welche potenziell von der Thematik Sterbehilfe betroffen sein könnten, angewendet werden können.

Dank einer breiten Mehrheit im Kantonsrat wird diese Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Tod nun umgesetzt.

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