Vernehmlassungsantwort zur «Totalrevision des Waldgesetzes (WaGSO)»
Das Thema Biken im Wald hat auch bei den GRÜNEN SO zu Diskussionen geführt. Sie sind grundsätzlich für ein Nebeneinander aller Nutzungsgruppen, aber für einen konsequenten Schutz des Waldes.
Auf Fuss- und Wanderwegen braucht es eine gegenseitige Rücksichtnahme, finden die GRÜNEN. So soll Radfahren auf allen offiziellen Wegen – nicht nur auf speziell gekennzeichneten – grundsätzlich möglich sein. Eine spezielle Kennzeichnung, die eine Beschilderung bedingte, wäre übertrieben.
Dies selbstverständlich mit der entsprechenden Rücksichtnahme – Bikerinnen und Biker sind z.B. gehalten, bei engen Verhältnissen abzusteigen. Für die GRÜNEN ist aber auch klar, dass das Fahren ausserhalb von Wegen, quer durch den Wald, schädlich ist und deshalb nicht erlaubt sein soll.
Die GRÜNEN weisen auch darauf hin, dass das Befahren jeglicher Waldstrassen und -Wege mit „schnellen“ E-Bikes (gelbes Nummernschild), die nach Strassenverkehrsgesetz als Motorfahrzeuge (Kleinmotorräder) gelten, bereits heute verboten ist und weiterhin so bleiben soll, zum Schutz des Waldes. Dies gilt im Übrigen auch für Wanderwege ausserhalb des Waldes.
Die GRÜNEN äussern sich zudem auch zur Waldfeststellung. Mit der Kompensation aufgrund von Rodungen z.B. für den Autobahnausbau dürfen nicht wertvolle strukturierte Biotope wie Juraweiden in geschlossenen Wald umgewandelt werden. Ferner sollen Waldeigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet werden, invasive Neophyten gemäss Verbotsliste des Bundes auf geeignete Weise aktiv zu bekämpfen.
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