Es ist wichtig, dass bei Grundstücken, die einen deutlichen Mehrwert erfahren, ein Teil dieses Mehrwertes abgeschöpft wird. Der durch die Abgaben geäufnete Fonds dient der Verminderung der Zersiedelung, indem die Abrissprämie, Entschädigung bei Auszonungen sowie weitere Massnahmen für die Siedlungsentwicklung nach innen finanziert werden. Die GRÜNEN sind der Meinung, dass diese Massnahmen möglichst durch den Fonds gedeckt werden und nicht durch die Staatskasse.

Entsprechend steht für die GRÜNEN fest, dass in allen Gemeinden Aufzonungen abgabepflichtig sein müssen. Entgegen dem Vernehmlassungsentwurf sind die GRÜNEN der Meinung, dass die Möglichkeit, ein zusätzliches Vollgeschoss zu realisieren, der Abgabepflicht unterstehen sollte. Kann beispielsweise anstelle eines 2-geschossigen Einfamilienhauses ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus erstellt werden, ist dies ein deutlicher Mehrwert, den es abzuschöpfen gilt. Ebenso sollte der Mehrwert, der durch die Bebauung mittels Gestaltungsplan erfolgt, abgeschöpft werden.

Mehr Spielraum für Gemeinden und mehr Gerechtigkeit bei wertvermehrenden Investitionen

Da die Gemeinden unterschiedliche Ausgangslagen aufweisen, bedürfen sie bei der Erhebung der Mehrwertabgabe ausreichend Spielraum. Die GRÜNEN schlagen deshalb vor, dass die Gemeinden über das kantonale Gesetz hinaus Tatbestände festlegen können, die nicht abgabepflichtig sind. Mit Blick auf die graue Energie wäre eine Möglichkeit, dass Aufstockungen nicht abgabepflichtig sind, Ersatzneubauten hingegen schon. Weiter sollen die Gemeinden entscheiden können, den Abgabesatz unterschiedlich hoch festlegen zu können (beispielsweise 40 % für Einzonungen, 20 % für Umzonungen und Aufzonungen).

Dass die wertvermehrenden Investitionen abgabepflichtig werden, wenn sie mehr als 5% der Gebäudeversicherungssumme betragen, führt zu Ungleichbehandlung. Die GRÜNEN befürchten, dass die Millionenvilla eine höhere Gebäudeversicherungssumme hat als das kleine Reihenhäuschen und erstere entsprechend mehr Massnahmen ergreifen kann, ohne abgabepflichtig zu werden. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden. Weiter schlagen die GRÜNEN vor, dass bauliche Massnahmen, die zu energetischen Verbesserungen führen, nicht angerechnet werden. Es darf nicht sein, dass aufgrund der Abgabepflicht auf energetische Sanierungen verzichtet wird.

Für Rückfragen: