Die GRÜNEN Kanton Solothurn nehmen den Entscheid des Regierungsrats zur Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) nach langem Zögern und Vorbereitung unter Ausschluss des Parlaments und der Sozialpartner mit grosser Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Eine Reform des Personalrechts kann Chancen bieten – sie darf jedoch keinesfalls zu einer Schwächung der Arbeitsbedingungen oder Mitbestimmungsrechte führen.

Der bestehende GAV hat sich über viele Jahre hinweg als verlässlicher Rahmen für faire Arbeitsbedingungen bewährt. Er ist ein zentrales Element der Personalpolitik im Kanton und trägt zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. Zudem ist er ein Vorzeigebeispiel für eine Sozialpartnerschaft im öffentlichen Bereich. Für die GRÜNEN ist deshalb klar: Eine Neugestaltung darf nicht zu einem Abbau bestehender Rechte führen – weder für Lehrpersonen noch für Angestellte der Verwaltung, kantonaler Betriebe, Spitäler oder des Polizeipersonals.

Auch weil es sich der Kanton gar nicht leisten kann zum Beispiel Polizei-, Pflege – oder Lehrpersonal zu verlieren, da es an Fachkräften in diesen Bereichen mangelt. Deshalb sollen Änderungen den Arbeitnehmenden zugutekommen und den Arbeitgebenden die Rekrutierung von geeignetem Personal erleichtern.

Wichtig zu unterstreichen ist, dass eine Kündigung des GAVs durch die Regierung kein Freipass ist, das Lohneinstufungssystem nicht mehr zu berücksichtigen. Ob dieses auch einer Reform bedarf, gilt es im Zuge der Diskussionen herauszufinden.

Die GRÜNEN Kanton Solothurn betonen stark, dass sich die Änderungen nicht als Sparmassnahmen bewahrheiten sollen.

Reform mit Augenmass und unter Einbezug der Sozialpartner

Die GRÜNEN anerkennen, dass unterschiedliche Berufsgruppen spezifische Rahmenbedingungen benötigen. Diese Differenzierung darf aber nicht zulasten der Rechtssicherheit oder sozialen Errungenschaften gehen. Es braucht einen breiten, transparenten Reformprozess, in dem die Sozialpartner von Beginn an eine aktive Rolle einnehmen können. Nur so lässt sich ein neues Personalrecht schaffen, das zukunftsfähig, gerecht und breit abgestützt ist.

Forderungen der GRÜNEN:

  1. Keine Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen: Der heutige Standard in Bezug auf Lohn, Ferienregelung, Mitwirkung und soziale Sicherheit muss gewahrt bleiben – idealerweise weiterentwickelt werden.
  2. Frühe und verbindliche Mitsprache der Personalvertretungen: Die Ausarbeitung einer neuen Personalgesetzgebung darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschehen. Die Personalverbände und Gewerkschaften müssen von Beginn an gleichberechtigt am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden. Eine einseitige Reform durch Regierung und Parlament ohne Mitwirkung der Betroffenen ist inakzeptabel.
  3. Reform mit klarer Zielsetzung: Im Zentrum muss eine Stärkung des öffentlichen Dienstes stehen – nicht die kurzfristige Vereinfachung von Strukturen oder einseitige Flexibilisierung.
  4. Verlässlichkeit während der Übergangsphase: Bis zur Einführung eines neuen Regelwerks muss der bestehende GAV konsequent und lückenlos gelten, um Planbarkeit für das Personal zu garantieren.
  5. Keine Sparmassnahmen durch die Hintertür: Bei der Neuausgestaltung des Personalgesetzes resp. Änderung des Gesamtarbeitsvertrags sollen nicht die Sparziele des Kantons und der öffentlich-rechtlichen Betriebe im Vordergrund stehen, sondern die soziale Sicherheit.
  6. Es braucht weiterhin einen GAV für das Spitalpersonal: Hier begrüssen wir die dahingehend lautende Botschaft des Regierungsrates.

Die GRÜNEN werden sich im weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv einbringen und sich dafür einsetzen, dass die Anliegen der öffentlich-rechtlich Angestellten angemessen berücksichtigt werden. Eine tragfähige Reform braucht Dialog, Verlässlichkeit und ein klares Bekenntnis zur sozialen Verantwortung des Kantons und seiner Betriebe als Arbeitgeber.

Wir sagen klar: Reformen ja – aber nicht auf dem Rücken des Personals!

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