Kantonsrätin Marlene Fischer erklärt:

Beim Hundegesetz geht es primär darum, wie Kosten gedeckt werden, die Hunde generieren. Dabei geht es um rund 725’000 CHF pro Jahr für Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit. Bisher haben Hundehalter:innen diese Kosten über die Hundemarke finanziert (40CHF pro Hund und Jahr). Neu sollen die Kosten über eine kantonale Hundesteuer von 35CHF pro Hund und Jahr eingezogen werden. Mit dem Gesetz würde sich für Hundehalter:innen nicht viel ändern – ausser, dass sie 5 CHF pro Jahr weniger zahlen als bisher.

In Zeiten, wo an allen Ecken und Enden gespart wird, halten es die GRÜNEN Kanton Solothurn für richtig, die Hunde-Kosten weiterhin verursachergerecht zu finanzieren und nicht auf den allgemeinen Steuerhaushalt abzuwälzen. Würde das Hundegesetz abgelehnt, müssten die 725’000 CHF pro Jahr neu alle Steuerzahlenden berappen oder an einem anderen Ort eingespart werden. Oder wer soll sonst die Leistungen bezahlen, die durch den Veterinärdienst per Gesetz erbracht werden müssen, wie z.B. die Prävention von Hundeangriffen?

Zudem begrüssen die GRÜNEN Kanton Solothurn die Verbesserungen im Bereich „Listenhunde“ (also potentiell gefährliche Hunderassen): Dass die gefährlichen Hunderassen und ihre Kreuzungen eine Bewilligung brauchen, um gehalten werden zu können, hat Kosten zur Folge, welche von den Hundehalterinnen und Hundehaltern übernommen werden sollen. Zudem begrüssen die GRÜNEN Kanton Solothurn, dass Blinden- und Assistenzhunde von der Steuer befreit werden. Dies ist ein richtiges Zeichen für diese wichtige Unterstützungsmöglichkeit von blinden Personen oder anderen beeinträchtigten Menschen im Alltag, damit ein selbständiges Leben geführt werden kann.

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