Die GRÜNEN gehen mit dem Regierungsrat einig, dass die Bedeutung des Internets als Informationsquelle in Zukunft auch im Bereich der Behördeninformation weiter zunehmen wird. Der online Zugriff auf die Behördeninformationen ist kostengünstig, zeitlich unabhängig und niederschwellig. Daher begrüssen die GRÜNEN den angestrebten Primatswechsel auf eine Onlinepublikation des Amtsblattes.

Mit der Onlinepublikation gilt es jedoch ein besonderes Augenmerk auf den Persönlichkeits- und Datenschutz zu legen. Im Amtsblatt werden z.B. bei Publikationen der Gerichte oder der Konkursämter besonders schützenswerte Personendaten veröffentlicht und diese gilt es auch im Netz zu schützen.

Darum sind für die GRÜNEN folgende Punkte ihrer Vernehmlassungsantwort an die Regierung besonders zentral:  

  • Dem Datenschutz ist im öffentlichen Bereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken, daher soll auf eine Lösung gesetzt werden, die sich spezifisch mit dem Schutz von behördlichen Daten befasst. Dabei gilt es Synergien zwischen den Kantonen und dem Bund optimal zu nutzen. Der Datenschutz ist dabei höher zu gewichten als die Systemkosten. Mit dem Produkt Amtsblattportal des SECO steht ein System zur Verfügung, welches sowohl kostengünstig als auch sicher ist.
  • Bei der online Veröffentlichung von schützenswerten Daten ist das Vieraugenprinzip anzuwenden, um den Faktor Mensch als Fehlerquelle bei Publikationsfristen auszuschalten.
  • Bei der Regelung der Publikationsarten und Fristen auf Verordnungsstufe ist darauf zu achten, dass die Zugänglichkeit der Informationen je nach Art der Publikation unterschiedlich lange zugänglich sein soll. Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Publikationsfrist umgehend vom Netz und der Suche zu entfernen. Andere Informationen mit hoher Relevanz für Gewerbetreibende und Verbände wie Bauvorhaben, Erschliessungs- und Gestaltungspläne müssen hingegen auch online länger zugänglich sein.
  • Bei der Gesetzesanpassung muss sichergestellt sein, dass der Zugang zu den amtlichen Publikationen auch für Personen, die das Internet nicht nutzen, sichergestellt ist. Daher gilt es, in einem Piloten zu prüfen, ob und mit welchen Kosten der Bezug einer gedruckten Fassung des Amtsblattes (ganz oder teilweise) auch künftig umsetzbar ist. Weiter sollen die Gemeinden im Gesetz als öffentliche Einsichtsstelle definiert werden.

Wir GRÜNEN sind froh, dass in der Vernehmlassungsvorlage bereits ein grosses Augenmerk darauf gelegt wurde, wie auch nach dem Primatswechsel die höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards erreicht werden können. Mit den Präzisierungen bezüglich der oben genannten Faktoren wird eine ausgewogene und zukunftsorientierte Vorlage erreicht, die trotzdem den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt.  

Für Rückfragen:

Anna Engeler
Kantonsrätin GRÜNE SO (078 864 03 43)