Allerdings ohne weitere Steuerausfälle, sondern mit einer entsprechenden Korrektur bei den sehr hohen Einkommen, wo der Kanton Solothurn unter dem CH-Durchschnitt liegt. Seine Progressionskurve flacht heute zu früh ab, früher als in anderen Kantonen.

Zur Entlastung der tieferen Einkommen fordern die GRÜNEN zudem auch die Abschaffung der Kopfsteuer. Nur ca. 1/3 der Kantone kennen überhaupt eine solche.

Die Begrenzung des Pendlerabzuges hatten die GRÜNEN selber gefordert. Eine Angleichung an den Abzug des Bundes halten sie für sinnvoll. Lange, mit dem Auto zurückgelegte Arbeitswege belasten die Umwelt überdurchschnittlich. Sie sollten nicht auch noch steuerlich begünstigt werden.

Die GRÜNEN weisen zudem darauf hin, dass Steuerabzüge in jedem Fall immer die Gutverdienenden stärker begünstigen, als Personen mit geringeren Einkommen. Damit verfehlt auch die Erhöhung des Kinderabzuges das erklärte Ziel, die geplanten 65 Mio. ausschliesslich für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen einzusetzen. Eine Entlastung von sehr hohen Einkommen ist nicht angezeigt, auch nicht für Eltern.

Dass die Revision der Katasterwerte bei der aktuellen Vorlage ausgeklammert wird, halten die GRÜNEN für zweckmässig, sie sind aber der Meinung, dass diese dringlich ist und in einer separaten Vorlage unverzüglich eingeleitet werden soll.

Für Rückfragen:

Heinz Flück
Kantonsrat GRÜNE Kanton Solothurn
079 521 45 97