Wann braucht es für einen Investitionskredit eine Volksabstimmung? Damit der Staat handlungsfähig bleibt, ist es einerseits sinnvoll, dass erst aber einem bestimmten Betrag Kreditvorlagen vom Volk genehmigt werden müssen. Andererseits ist es wichtig, dass umstrittene Vorlagen zumindest mittels fakultativem Referendum (aufgrund einer Unterschriftensammlung) vom Volk genehmigt werden müssen. Die Schwellen dazu sind im Kanton Solothurn aber aktuell vergleichsweise sehr tief. So müssen allgemeine Investitionskredite bereits ab 5 Millionen obligatorisch dem Volk vorgelegt werden. Dieser Betrag ist nicht nur im Vergleich mit anderen Kantonen tief, er ist auch nur gerade mal doppelt so hoch wie in einzelnen grösseren Gemeinden im Kanton. Der Aufwand für eine solche Volksabstimmung bedeutet häufig ein Verschwenden von Ressourcen. Eine Überprüfung und Aktualisierung ist deshalb angezeigt.

Spezialfinanzierungen kennen andere Grenzen. So gilt zum Bespiel im Strassenbau ein fakultatives Finanzreferendum erst ab 25 Millionen. Mit den heutigen Agglomerations- und Gesamtverkehrsprojekten führt das nun zuweilen dazu, dass für verschiedene Teile des Projektes unterschiedliche Referendumsgrenzen gelten, was nicht nur schwer verständlich ist, sondern die Abläufe oft auch unnötig verkompliziert. In einem zweiten Vorstoss fordern die GRÜNEN deshalb – soweit möglich – eine Angleichung und Vereinheitlichung.

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