Energie-Gesetz

Nach der nationalen Abstimmung über das Stromgesetz am 9. Juni stimmt der Kantonsrat am 3. Juli über das kantonale Energiegesetz ab, welches totalrevidiert wird. Das Gesetz schafft eine wichtige Grundlage, um den Ausbau der erneuerbaren Energien mittels Fördermassnahmen und Anreizsysteme möglichst rasch und umfänglich voranzubringen. Es ist wichtig, dass Hausbesitzer*innen und andere Akteur*innen Investitionen in die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz tätigen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, kommunale Energieplanungen zu unterstützen, PV-Anlagen und Sanierung von Gebäuden zu fördern und bei fossilen Heizungen Grenzwerte bezüglich CO2-Emmissionen einzuführen. Weiter wird auch die Förderung von Ladeinfrastrukturen für E-Autos gefördert und Neubauten sollen einen Anteil ihres Strombedarfs selbst erzeugen und damit nicht nur zu Verbrauchern, sondern zu kleinen Kraftwerken werden. Aus Sicht der GRÜNEN könnte noch mehr getan und gefordert werden. Allerdings sehen wir GRÜNE ein, dass das Gesetz ein guter und fein austarierter Kompromiss ist, der basierend auf einem Stakeholderprozess, der Vernehmlassung und der Debatte zwischen den Parteien und Verbänden erarbeitet wurde. Diesen Kompromiss respektieren wir und stimmen klar für die Annahme des Gesetzes.

Fruchtfolgeflächen

Diese Session wird mein Vorstoss betreffend Fruchtfolgeflächen behandelt. Als Fruchtfolgefläche (FFF) gilt der ackerbaulich wertvollste Boden und wenn dieser durch Bauprojekte verloren geht, muss andernorts schlechter Boden aufgewertet und so neue FFF geschaffen werden. Aufwertbare Böden sind nur begrenzt vorhanden. Mit dem anhaltenden Bauboom wird es folglich zu einem Verteilkampf um diese aufwertbaren Böden kommen. Ich fordere deshalb, dass der Kanton vorausschauend handelt und Regeln festlegt, damit die gleichen Voraussetzungen und geordnete Verhältnisse gelten. Unter anderem sollen reiche und gut vernetzte Bauherrschaften keine Vorteile gegenüber kleineren Akteur*innen haben und Eigentümer*innen von aufwertbaren Böden muss bewusst sein, was für einen Wert ihr qualitativ schlechter Boden aufgrund dieses Verteilkampfes künftig haben wird. Die Regierung anerkennt die Vorteile, die eine Regelung bringen würde. Sie empfiehlt den Vorstoss dennoch zur Ablehnung, da er kurzfristig personelle Ressourcen binden würde.

Globalbudget ÖV

Das Globalbudget zum öffentlichen Verkehr dürfte einiges zu diskutieren geben. Während gewissen Orts ein Ausbau des ÖV-Angebots vorgesehen ist, soll es andernorts zu einem ÖV-Abbau und damit zu Kosteneinsparungen kommen. Insbesondere einzelne Buslinien mit geringer Auslastung sollen abgeschafft werden. Wir GRÜNE sind der Meinung, dass ein ÖV-Abbau nicht hinnehmbar ist. Bei ungenügend ausgelasteten Buslinien sollen die Linienführung und der Fahrplan geprüft oder kreative Ersatzmassnahmen geprüft werden, um die Kosten im Rahmen zu halten. Einen ersatzlosen Abbau von ÖV-Angeboten lehnen wir ab, denn mit Blick auf CO2-Ausstoss, Stromverbrauch und Flächenbeanspruchung ist es zwingend notwendig, dass wir vom Auto auf den ÖV umsteigen – und das geht nur bei attraktiven ÖV-Verbindungen.