GRÜNE SO unterstützen die Änderungen im Sozialgesetz für die familienergänzende Kinderbetreuung
Die GRÜNEN SO begrüssen die verpflichtende Einführung der Subjektfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung in den Einwohnergemeinden, regen aber noch einige Punkte an.
Die GRÜNEN des Kantons Solothurn sehen die Vorlage insgesamt auf gutem Weg und begrüssen insbesondere die neue Verbindlichkeit der Beteiligungen von Kanton und Gemeinden an der Kinderbetreuung sowie die bessere Inklusion durch die Entlastung von Familien mit Kindern mit einer Beeinträchtigung.
Die GRÜNEN SO begrüssen ausserdem, dass mit der Gesetzesvorlage die in der Stellungnahme des Regierungsrates zum Auftrag der GRÜNEN von 2022 thematisierten definitorischen Unschärfen im Feld der Kinderbetreuung angegangen werden («Fraktion Grüne: Rahmenbedingungen für das Führen von Tagesschulen schaffen» vom 25. Januar 2022 (RRB Nr. 2022/978).
Folgende Punkte regen die GRÜNEN zur Überprüfung an
Da es sich um eine Verpflichtung handelt, sollte sich der Kanton mit mehr als 20% an den Kosten beteiligen. 30- 50% finden wir angemessen und werden gegebenenfalls Anträge in diese Richtung unterstützen.
Die angestrebte Subjektfinanzierung begrüssen wir. Allerdings sind wir besorgt, ob diese mit den richtigen Kriterien operiert. Eltern, die keine Sozialhilfe erhalten und keine Ausbildung machen, aber trotzdem am Existenzminimum leben, sollen ebenfalls von der Subjektfinanzierung profitieren.
Die Vorlage sieht zur Unterstützung von Betrieben mit Ausbildungsplätzen zu wenig Massnahmen vor, obwohl eine gute Berufsbildung die Qualität fördert und sichert. Die Vorlage sollte in diesem Bereich nachgebessert werden.
Dazu möchten wir anregen, für die Finanzierung der Kinderbetreuung auch die Betriebe einzubeziehen. Sie profitieren am direktesten von einer zahlbaren und qualitativ guten Kinderbetreuung und könnten mit einem finanziellen Beitrag direkt die Standortattraktivität positiv beeinflussen.
Für Rückfragen: