Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern
Die GRÜNEN Kanton Solothurn begrüssen den Vorschlag des Regierungsrates für die Teilrevision des Steuergesetzes mit einer Ausnahme: Nicht einverstanden sind sie mit der Erhöhung von Abzügen, da diese vor allem die wohlhabenden Steuerzahlenden entlasten und die wenig Verdienenden nur in geringem Masse profitieren würden.
Die Automatisierung der Bearbeitung von Steuerklärungen mittels KI führt hoffentlich zu einer Effizienzsteigerung. Es braucht aber eine geeignete Kommunikation, damit die Zahl der Einsprachen nicht zunimmt. Da die Bundessteuer die automatische Indexierung zum Ausgleich der kalten Progression bereits kennt, gilt es aus Sicht der GRÜNEN nichts dagegen einzuwenden, dies auch im Kanton Solothurn einzuführen. Auch einer Besserstellung von Konkubinatspaaren bei der Erbschaftssteuer, einer Forderung, die Kantonsrat Daniel Urech übrigens bereits 2014 im Kantonsrat – damals ohne Erfolg – gestellt hatte, stimmen die GRÜNEN zu.
Nicht einverstanden sind die GRÜNEN mit der Erhöhung des Abzuges für Krankenkassenprämien. Denn Abzüge sind generell unsozial, weil aufgrund der Progression Personen mit hohem Einkommen von Abzügen immer deutlich stärker profitieren. Die Vorlage generiert beim Kanton einen Steuerminderertrag von rund 5 Mio. Franken und bei den Einwohnergemeinden 5.6 Mio. Franken. Aktuell ist die Finanzlage angespannt. Eine Erhöhung der Krankenkassenprämien-Abzüge für alle würde überproportional gut verdienenden Menschen zugutekommen: Mit dem gleich hohen Abzug für die Krankenkassenprämien sparen Menschen mit einem hohen Einkommen viel mehr an Steuern als diejenigen, die am stärksten unter den hohen Prämien leiden. Die Entlastung der Prämienkosten sollte deshalb gezielt bei denen angesetzt werden, die es am nötigsten haben: Dies geschieht am zielgerichtetsten über die Prämienverbilligung.
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