An der um eine Sitzung verlängerten März-Session stehen für die GRÜNEN die wichtigen Gesetzgebungsprojekte, die teilweise auch zu Verfassungsänderungen führen werden, im Zentrum. Die Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes führt zu einer Aktualisierung, Modernisierung und zur Verankerung der wichtigsten Grundsätze im Gesetz. Vor dem Hintergrund, dass unsere Gebäudeversicherung vermutlich mit gewichtigen Folgen der Klimakatastrophe konfrontiert sein wird, ist es richtig, sie einem Update zu unterziehen.

Bei den Anpassungen im Planungs- und Baugesetz sollen aus unserer Sicht die Möglichkeiten der Gemeinden verbessert oder zumindest nicht verschlechtert werden, die Parkierung so zu regeln, wie es sinnvoll ist: Allzu viele Bauten wurden mit einem äusserst ineffizienten Umgang mit den vorhandenen Flächen erstellt.

Aus grüner Sicht besonders erfreulich ist, dass bei den Gerichten endlich auch für die Amtsgerichtspräsidien die Möglichkeit von Teilzeitpensen eingeführt werden soll. Damit dies auch auf kleineren Gerichten zu einer Verbesserung führt und um genügend Flexibilität zu gewährleisten, sollte im Gesetz ein Mindestbeschäftigungsgrad von 50% verankert werden.

Was die Verfassungs- und Gesetzesänderung zur Staatsschreiberin angeht, stehen die GRÜNEN hinter dem Vorhaben, diese Funktion beim Regierungsrat anzusiedeln und sie nicht mehr vom Kantonsrat wählen zu lassen. Eine klare Zuordnung der Verantwortung für die Führung dieser wichtigen Stabsfunktion scheint uns wichtig und an der Zeit.

Neben diesen Gesetzgebungstraktanden stehen auch einige wichtige (und einige weniger wichtige) parlamentarische Vorstösse an. Die GRÜNEN machen mit dem Vorstoss von Christof Schauwecker (GRÜNE, Zuchwil) „Formularpflicht bei neuen Mietverträgen“ Druck für eine Verbesserung der Position von Mieterinnen und Mietern in Gebieten mit Wohnungsmangel.