Der Regierungsrat will mit der Revision des kantonalen Jagdgesetzes die Neuerung des Bundes in diesem Bereich umsetzen. Dies betrifft namentlich den Umgang mit Infrastrukturschäden, die vom Biber verursacht werden. Der Biber ist im Kanton Solothurn weit verbreitet und der Kanton trägt aufgrund seiner geographischen Lage und seines Gewässernetzes eine hohe Verantwortung für den Erhalt der Art. Der Nager unterstützt mit seiner Bautätigkeit zudem den Kanton bei der Revitalisierung der Gewässer. Umso wichtiger ist, dass die bisher sehr hohe Akzeptanz des Bibers im Kanton erhalten bleibt. Dies wird erreicht, indem Infrastrukturschäden entschädigt und Präventionsmassnahmen gefördert werden. Die GRÜNEN unterstützen daher die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des kantonalen Jagdgesetzes, die dies vorsieht.

Mehr Ökologie auch auf der Jagd

Zusätzlich zu den Vorschlägen des Regierungsrates schlagen die GRÜNEN Kanton Solothurn weitere Anpassungen des Solothurner Jagdrechts vor. Diese sollen die Jagd ökologischer und damit fit für die Zukunft machen, auch im Hinblick auf deren Akzeptanz. Gefordert werden ein Verbot von bleihaltiger Munition und der Baujagd auf den Fuchs. Zudem sollen in Wildtierschutzgebieten, also etwa im Bereich von wichtigen Wildtierkorridoren, fest installierte Zäune ausserhalb der bebauten Gebiete nicht zulässig sein, da diese die Lebensräume zerschneiden und dem Schutzzweck entgegenstehen würden. Damit Wildtiere, namentlich grosse Beutegreifer wie der Wolf, nicht in die Nähe von Siedlungen gelockt werden, verlangen die GRÜNEN zudem, dass der Kanton die Möglichkeit erhält, Lockstellen für die Fuchsjagd (Luderplätze) in Siedlungsnähe zu verbieten. Diese Regelung würde das bereits bestehende Fütterungsverbot für Wildtiere im Kanton Solothurn sinnvoll ergänzen.

Für Rückfragen: