Die GRÜNEN halten es für richtig, dass mit der Anpassung der Katasterwert-Schätzung nicht gleichzeitig das Steueraufkommen deutlich erhöht werden soll. Bei der Besteuerung der Kastasterwerte handelt es sich um eine Vermögenssteuer. Die GRÜNEN hatten deshalb bereits im Rahmen der ersten Vernehmlassung verlangt, dass Kompensationen bei den Vermögenssteuern und nicht bei den Einkommenssteuern vorgenommen werden sollen. Sie begrüssen, dass dies nun in der zweiten Auflage so aufgenommen wurde.

Die Anpassung der Katasterwerte hängt auch mit den einkommenssteuerrelevanten Eigenmietwerten zusammen. Die GRÜNEN befürworten deshalb die Beibehaltung der bisherigen Eigenmietwerte über eine gewisse Zeit. Allerdings würden sie eine Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung und im Gegenzug selbstverständlich auch die vollständige Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten und Schuldzinsen begrüssen. Der Kanton soll sich beim Bund für diese Änderung einsetzen.

Die GRÜNEN begrüssen auch, dass Investitionen in PV- und Solarthermie-Anlagen weiterhin bei der Katasterwert-Berechnung begünstigt werden und solche Investitionen neu auch bei Neubauten gleich behandelt werden.

Ferner sind die GRÜNEN zwar einverstanden, dass die Landwertberechnung sich – schematisch – nach den Verkehrswerten richtet, sie halten aber die Abstufungen, die zum Teil auch in sehr kleinen Gemeinden zu bis zu 6 verschiedenen Landwertzonen führen, für zu kompliziert und würden eine Vereinfachung begrüssen.

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