Die GRÜNEN sind jedoch klar der Haltung, dass das vorliegende, auf Freiwilligkeit basierende EnG der Dringlichkeit der Klimakrise sowie der Energieversorgungs- und -verteilkrise nicht gerecht wird.

Das vorliegende totalrevidierte Energiegesetz setzt hauptsächlich auf Eigenverantwortung der Energieverbraucher:innen. Die GRÜNEN bezweifeln, dass im Energie-Bereich dieser Ansatz funktionieren wird und fordern daher mehr konkrete Vorgaben. Die Regierung soll Zielgrössen vorgeben. So kann eingeschätzt werden, ob man auf der Zielgeraden ist zum Erreichen der Klimaziele oder, ob es weitreichende Massnahmen wie Verbote benötigt, um Netto-Null 2040 zu erreichen.

Zwei Grundsätze vermissen die GRÜNEN im Gesetz:

  • Sowohl die Suffizienz und Sparsamkeit im Energieverbrauch als auch effizienzsteigernde Innovationen müssen Ziele sein und gefördert werden. Beides kommt im vorliegenden Gesetzesentwurf zu kurz.
  • Das klare Ziel, dass der Kanton Solothurn so schnell wie möglich von fossilen Heizungen wegkommen muss.

Deshalb beantragen die GRÜNEN, dass bei Neubauten der Energiebedarf ohne CO2-Emissionen gedeckt, und bei Ersatz sollen nur erneuerbare Lösungen eingesetzt werden können.

Zudem sollen Gewächshäuser ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen beheizt werden.

Bei der Effizienzsteigerung und beim Winterstrom-Anreiz-System gehen die GRÜNEN weiter: Neubauten sollen zwingend Energie erzeugen müssen und auch Anlagen, welche einen Mindestanteil ins Netz einspeisen, sollen gefördert werden können, auch wenn ein Teil im Gebäude selber gebraucht wird.

Eine Lösung für viele Quartiere und Siedlungsgebiete könnten in Zukunft Wärmeverbünde sein, die kleiner sind als Fernwärme-Projekte. Deshalb regen die GRÜNEN an, dass auch sie von der Anschubfinanzierung profitieren können.

Da die grössten Hebel aber bei den Grossverbrauchern sind, wünschen sich die GRÜNEN, dass diese verpflichtet werden können, ihren Energiebedarf zu analysieren und Rechenzentren verpflichtet werden, die Abwärme zu nutzen.

Abschliessend vermissen die GRÜNEN eine klare Vorwärtsstrategie im Bereich der (E-)Mobilität, welche auch durch dieses Gesetz behandelt werden soll, z.B. durch die Unterstützung beim Bau von Ladestationen. Solche sollen nicht allein durch die Mieter:innen finanziert werden müssen. Insbesondere fehlen aber Ziele und Massnahmen in Bezug auf die gesamte Mobilität. Die GRÜNEN vermissen eine  4-V-Strategie: «vermeiden», «verlagern», «verträglich» gestalten und «vernetzen». Die Reduktion des Co2-ausstossenden Verkehrs umfasst mehr, als die Förderung von E- Mobilität. Es braucht ein generelles Umdenken.

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