Mit dem Einfrieren der dringend benötigten Gesetzesrevision der Katasterschätzung lösen wir kein Problem, sondern zementieren das bundesgesetzwidrige System für ein weiteres Jahrzehnt. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen den Stimmberechtigten, beide Initiativen am 18. Juni abzulehnen.

Zwillingsinitiative 1 – Hände weg von den Katasterwerten

Es ist längstens bekannt: Die Solothurner Katasterwerte sind massiv zu tief. Inzwischen gibt es auch Gerichtsentscheide, die vermuten lassen, dass die heutigen Solothuner Katasterwerte vor Gericht nicht mehr standhalten.

Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz Art. 14 ist unmissverständlich, dass das Vermögen zum Verkehrswert zu versteuern ist. Aktuell werden die Vermögen von Liegenschaften im Kanton Solothurn aber nur zu rund 20 – 25% versteuert. Der Handlungsbedarf ist unbestritten.

Die Befürworter werden nicht müde zu behaupten, dass ein Nein zur Initiative zu einer Steuererhöhung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer führen würde. Dies ist aber falsch. Ein Nein zum Status quo ebnet den Weg für die dringend benötigte Modernisierung des aus dem Jahre 1970 stammenden und hoffnungslos veralteten Systems für Liegenschaftsbewertung. Die Ausarbeitung einer rechtskonformen Katasterschätzung ermöglicht eine gerechte Anpassung der Besteuerung von Hauseigentum.

Die hier aufgeführten Parteien wollen zusammen mit dem Regierungsrat die Totalrevision «Katasterwerte» anpacken und nicht noch weitere zehn Jahre vor sich herschieben. Mit einem Nein zur Initiative wird der Weg dafür geebnet.

Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen

Die Zwillingsinitiative 2 wurde ursprünglich und primär zur Verhinderung der Limitierung des Pendlerabzuges lanciert. Da dieser mit der Annahme des Gegenvorschlags der Gesetzesvorlage «Jetz si mir draa» und dem Inkrafttreten der Steuerrevision im Jahr 2023 neu festgelegt wurde, ist die Initiative wirkungslos und hinfällig. Man hätte erwarten können, dass diese somit zurückgezogen wird.

Aktuell liegen keine Bestrebungen zu weiteren Senkungen bei steuerlichen Abzügen vor. Ein Ja zur Initiative würde daher faktisch nichts bringen, umgekehrt aber den Kanton bei veränderten Rahmenbedingungen für die nächsten zehn Jahre unnötig einschränken und zusätzlichen Verwaltungsaufwand generieren. Die Initiative ist daher klar abzulehnen.

Aus unserer Sicht hätte die Initiative für ungültig erklärt werden sollen, da sie gegen Bundesrecht verstösst. Da der Kantonsrat hier anders entschieden hat, ist für uns klar, dass wir sie ablehnen und bekämpfen werden.
Heinz Flück, Kantonsrat, Finanzkomission