Im Rahmen der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung wurden einerseits erheblich erklärte, parlamentarische Vorstösse umgesetzt und andererseits kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die GRÜNEN Kanton Solothurn erachten die Änderungen grossmehrheitlich als sinnvoll, dem Zeitgeist entsprechend und als eine willkommene Vereinfachung.

Wir erachten es als äusserst wichtig, Grünflächen zu erhalten. Im Rahmen der Vernehmlassung legen wir deshalb ein spezielles Augenmerk auf die Auswirkungen der Vorlage auf Grünflächen, Pflanzen und den gewachsenen Boden.
Wir beantragen deshalb unter anderem folgende Anpassungen:

  1. Innenliegende Parkplätze sollen, wenn immer möglich, innerhalb oder zumindest unterhalb eines Gebäudes liegen, damit unversiegelte Flächen einen natürlichen Bodenaufbau aufweisen und nicht mit Tiefgaragen unterbaut sind.
  2. Bauten oder Anlagen mit Fundamenten sollen weiterhin bewilligungspflichtig sein, um der Bodenverdichtung vorzubeugen. Grössere Bauten und Anlagen sollen der Meldepflicht unterstellt werden, damit die Einhaltung der Grünflächenziffer gewährleistet bleibt.
  3. Bei Einfriedungen mit Pflanzen sollen keine Neophyten eingesetzt werden dürfen.

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