Jahr für Jahr steht die Steuererklärung an und das Sammeln von Lohnausweisen, Bankauszügen und Belegen beginnt und nicht wenige ringen verzweifelt nach den bestmöglichen Steuerabzügen. Aktuell sind die Steuern nicht nur privat, sondern auch im Kantonsrat ein Thema.

In der März Session behandeln wir diverse Aufträge mit wohlklingenden oder weniger wohlklingenden Titeln wie «Keine Erbschaftssteuern für Vereine mit ideellem Zweck», «Einführung des Unternutzungsabzugs beim Eigenmietwert», «Kaufkraft erhalten, kalte Progression ausgleichen» oder «Abschaffung der Ertragswertberechnung bei den Vermögenssteuern».

Am grössten dürfte die Diskussion jedoch zu den Zwillingsinitiativen sein. Die erste Zwillingsinitiative fordert «Hände weg vom Katasterwert» und möchte, dass die Totalrevision der Katasterschätzung frühestens auf die Steuerperiode 2032 in Kraft tritt. Wir GRÜNEN können dieses Anliegen nicht nachvollziehen. Die Totalrevision der Katasterschätzung ist überfällig, denn die heutige Regelung stammt aus dem Jahr 1970 und ist total veraltet. Das System ist kompliziert und undurchsichtig und die regional unterschiedliche Entwicklung der Liegenschaftswerte ist nicht abgebildet. Wir GRÜNEN lehnen die Initiative aber nicht nur aus inhaltlichen Gründen ab, sondern auch, weil sie im Widerspruch zur nationalen Gesetzgebung steht. Während gemäss Bundesrecht das Vermögen zum Verkehrswert (sprich bei einer Liegenschaft dem marktüblichen Verkaufspreis) zu besteuern ist, werden Liegenschaften im Kanton Solothurn zum Wert von 1970 besteuert, also zu lediglich 22 bis 30 % der effektiven Werte. Die Überarbeitung und Aktualisierung für weitere 10 Jahre zu blockieren, verstösst klar gegen das Bundesgesetz zur Steuerharmonisierung. Wir GRÜNEN fordern deshalb, dass die Initiative für ungültig erklärt und der Stimmbevölkerung nicht vorgelegt werden darf.

Etwas anders ist es mit der zweiten Zwillingsinitiative «Hände weg von den Abzügen». Diese fordert, dass bis zu Beginn der Steuerperiode 2032 die Ansätze für die Berufsauslagen, der allgemeinen Abzüge und der Sozialabzüge nicht gesenkt werden dürfen. Auch hier sprechen wir GRÜNEN uns klar dagegen aus. Einerseits ist es wie bei der Initiative 1 nicht sinnvoll, eine solche Regelung auf die nächsten 10 Jahre zu zementieren. Andererseits kommen hauptsächlich hohe Einkommen in den Genuss von höhere Abzügen, während Wenigverdienende kaum von den Abzügen profitieren. Die Vorzüge für die Reicheren sollen nicht auf 10 Jahre festgeschrieben sein, sondern es braucht eine gewisse Flexibilität, um auf sich verändernde Situationen eingehen zu können.

Neben den finanzlastigen Themen wird ein grösseres «Naturthema» zu debattieren geben, nämlich die Renaturierung der Dünnern im Gäu. Der Hochwasserschutz der schnurgeraden, im Kanal einbetonierten Dünnern ist nicht mehr gewährleistet. Mit den geplanten Hochwasserschutzmassnahmen ist auch eine Renaturierung vorgesehen; das Fliessgerinne wird aufgeweitet und an vier Stellen zwischen Balsthal und Olten werden «Hot Spots» geschaffen. Bei zweien dieser «Hot Spots» wird der Natur mehr Raum zugstanden, während bei den zwei anderen «Hot Spots» ausreichend Erholungsraum für die Bevölkerung geschaffen wird. Ein Auftrag fordert nun, auf jeglichen «Renaturierungs-Schnickschnack» zu verzichten und eine Minimal-Variante auszuarbeiten, die nur Hochwasserschutzmassnahmen vorsieht. Im Vorfeld zur Kantonsratsdebatte wurde in zähen Verhandlungen ein Kompromiss errungen; dieser sieht vor, die landwirtschaftlichen Flächen stärker zu schonen und folglich die Renaturierungsflächen teils zu schmälern. Alles in allem soll der heutige Dünnernkanal aber dennoch aufgeweitet und naturnah gestaltet werden. Wir GRÜNEN finden es zwar schade, dass sich das Projekt zulasten der Natur verändert hat, hoffen aber trotzdem, dass dieser Kompromiss nun für alle Seiten tragbar ist und der Renaturierung der Dünnern nichts mehr im Wege steht.