Die Zwillingsinitiative zur Katasterwertschätzung widerspricht klar übergeordneter, nationaler Gesetzgebung. Die GRÜNEN begrüssen daher die ablehnende Haltung des Regierungsrates zu den beiden Volksinitiativen und bedauern gleichzeitig, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat nicht beantragt, die Zwillingsinitiative 1 für ungültig zu erklären. Kantonale Gesetzgebungen und somit auch Initiativen, welche übergeordnetem Recht widersprechen, dürfen nicht der Stimmbevölkerung vorgelegt werden.

«Die verantwortungsbewusste Regierung darf die Stimmbevölkerung  nicht über Vorlagen abstimmen lassen, welche klar übergeordnetem Recht widersprechen», stellt Kantonsrat Christof Schauwecker aus Zuchwil fest. “Wenn die Regierung diese Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nicht wahrnimmt, müssen wir dies im Kantonsrat übernehmen und die Zwillingsinitiative 1 für ungültig erklären”, ergänzt Schauwecker.

Revision der Katasterwertschätzung muss ökologisch sein
Die GRÜNEN Kanton Solothurn verlangen, dass die Revision der Katasterwertschätzung vorangetrieben wird. «Diese Revision muss sich an sozialen und ökologischen Gesichtspunkten orientieren und der nationalen Gesetzgebung entsprechen», führt Kantonsrätin Marlene Fischer (Olten) aus. Ökologische Bemühungen der Liegenschaftsbesitzer*innen, wie die Produktion von Solarstrom, sollen nicht bestraft werden. Zudem dürfen Vermieter*innen, welche günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, keine Nachteile aus der Revision der Katasterwertschätzung entstehen, führt Fischer weiter aus.

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