Die GRÜNEN Kanton Solothurn sind überrascht über den Rückzug der Katastervorlage durch den Regierungsrat. Damit wird die Ungerechtigkeit bei den Vermögenssteuern nicht beseitigt. Wer sein Vermögen in eine Liegenschaft steckt, wird damit weiterhin gegenüber anderen Vermögenssteuerpflichtigen massiv bevorteilt.

Gültigkeit Initiative nicht nachvollziehbar

Die GRÜNEN SO sind aber vor allem erstaunt, dass der Regierungsrat die Initiative, die die Werte bis 2032 einfrieren will, nicht für ungültig erklären will. In seiner Botschaft zur Vorlage schrieb der Regierungsrat: „Das Bundesrecht schreibt vor, dass Vermögen zum Verkehrswert zu besteuern ist. Bei Liegenschaften besteht ein gewisser Spielraum, die Grenze von 70% des Verkehrswertes darf jedoch nicht unterschritten werden.“ Wenn das Bundesrecht das vorschreibt, ist eine Initiative, die dies aushebeln will, bundesrechtswidrig und muss deshalb für ungültig erklärt werden.

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