Zum A-18 Zubringer in Dornach
Der Richtplan des Kantons Solothurn wird angepasst. Eine der Anpassungen betrifft den Autobahnzubringer (A-18 Anschluss) der von Dornach über die Birs durch Aesch auf die A-18 führen soll.
Der A-18 Anschluss wurde vor vielen Jahren geplant, um das damalige Industriegebiet Metallwerke Dornach an die Autobahn anzubinden und den Dorfkern Dornachbrugg vom Schwerverkehr zu entlasten. Inzwischen hat sich die Situation frappant verändert; anstelle der Metallwerke wird auf dem Industrieareal in den nächsten Jahren Wohnen und Gewerbe entstehen; das Areal wird mit einer neuen S-Bahn-Haltestelle perfekt an den ÖV angeschlossen und der Auenwald an der Birs (über welchen der Zubringer führen würde) soll aufgewertet werden.
Aufgrund der geänderten Ausgangslage und neuer Ideen für mögliche Birsquerungen (Varianten Nord und Süd) wurde einen Studie in Auftrag gegeben, welche die Ausgangslage und die Varianten bewertet (Zusatzauftrag Zubringer, Kontextplan).
Die Studie hat neben dem ursprünglichen Zubringer (Variante Mitte) die neuen Varianten Nord und Süd (die etwas nördlicher und südlicher des ehem. Industriegebietes liegen), sowie Variante Null (kein Zubringer, dafür flankierende Massnahmen) beurteilt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass Variante Mitte nicht tragbar ist (aufgrund der negativen Einwirkungen auf die Natur und das Wohngebiet). Der Bericht empfiehlt, auf eine Birsquerung zu verzichten, und dafür den MIV auf ÖV und Fuss/Veloverkehr zu verlagern (Fazit S. 88 / 89). Eine Variante Nord oder Süd soll als Rückfallebene beibehalten werden (freihalten des Trassees, falls trotz flankierender Massnahmen die Verkehrsbelastung für Dornachbrugg übermässig schlimm werden würde).
Diese Priorisierung fordern wir GRÜNE bereits seit langem. Jedoch gibt es noch immer vor allem bürgerliche Kräfte, die die umweltschädliche Variante Mitte ohne Rücksicht auf Verluste durchsetzen möchten.
Wir GRÜNE hingegen werden uns dafür einsetzen, dass die Variante Mitte keine Option mehr darstellen soll und für alle weiteren Varianten der Umwelt- und Naturschutz als oberstes Kriterium gelten muss.