© Rico Schenker

Das Covid-19-Zertifkat und ein funktionierendes Contact-Tracing sind zielführende und geeignete Instrumente zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie sind nicht, wie oft behauptet wird, die Grundlage für eine «elektronische Massenüberwachung der Bevölkerung».

Der Datenschutz und die Privatsphäre werden nämlich ernst genommen. Auf Wunsch des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wurde eigens das «Zertifikat Light» entwickelt. Es ist datensparsam und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Gesundheitsdaten zu. Die SwissCovid App ist freiwillig, datensparsam und anonym. Sie unterstützt das Tracing und ist kein Überwachungsinstrument. Im Gegenteil, die SwissCovid App ist ein Musterbeispiel für die Umsetzung eines IT-Projekts nach den Prinzipien «Privacy First» respektive «Privacy by Design». Da viel Wert auf Datenschutz gelegt wird, kann nicht gesagt werden, wer bereits geimpft ist und wer nicht.

Das Covid-Gesetz schafft die Grundlage für eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen, für verlängerte Kurzarbeitsentschädigungen, für eine faire Abgeltung von Kindertagesstätten, den Schutzschirm für Publikumsanlässe, die Möglichkeit der Testförderung durch den Bund, die Möglichkeit, Arzneimittel im Inland selber herzustellen und für das Zertifikat.

Das Covid-Gesetz definiert lediglich die Bedingungen für das Covid-Zertifikat. Was das Gesetz hingegen nicht bestimmt ist, wann, wo und für wie lange eine Zertifikatspflicht gilt. Vielmehr wird der Bundesrat mit dem Gesetz verpflichtet, vor jeder Änderung ein Konsultationsverfahren bei den Kantonen und betroffenen Branchen durchzuführen. Die Entscheidungsbasis für Schliessungen oder erneute Lockdowns bildet nicht das Covid-Gesetz, sondern das Epidemiengesetz von 2013.

Die Aktuelle Situation ist nach wie vor prekär und alles andere als Ideal. Trotzdem hat uns das Covid-Gesetz wertvolle neue Freiheiten gebracht wie die Aufhebung der Quarantänepflicht für Genesene und Geimpfte sowie wieder stattfindende Anlässe in Kultur, Sport, Vereinen und Kirchen. Auch der Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen ist wieder möglich. Auch uns als Befürworter dieses Gesetzes wäre es lieber, die Pandemie wäre vorbei und wir bräuchten keinerlei Massnahmen mehr. Doch dieses Gesetz verschafft uns Linderung in einer Notsituation, währenddessen wir die Pandemie weiterhin bekämpfen.

Eine Ablehnung des Gesetzes hätte keine Aufhebung der Massnahmen zur Folge, sondern höchstwahrscheinlich verstärkte Einschränkungen, finanzielle Einbussen für die Wirtschaft, aber diesmal ohne staatliche Hilfe, massiv erschwerte Auslandreisen und das Auslaufen aller Unterstützungsmassnahmen per 20. März 2022. Zudem hat ein Ja zum Covid-Gesetz nichts mit einem Ja zum Impfen zu tun, wie oft behauptet wird. Ein Zertifikat kann man auch erhalten ohne Impfung.

Die GRÜNEN vertreten in Pandemiefragen eine Haltung, die wir schon lange auch für den Umgang mit der Klimakatastrophe verfolgen: Hören wir auf die Wissenschaft! Ähnlich wie bei der Klimakatastrophe ist sich die Wissenschaft in einem überwältigenden Konsens einig, wie diese Herausforderungen angegangen werden müssen. Die Lösung für den Ausweg aus der Pandemie führt in der Schweiz über dieses Covid-Gesetz.
Eine Kritische Haltung dazu zu vertreten ist selbstverständlich erlaubt und auch möglich. Die Pandemie bewältigen wir jedoch nicht mit Fantastereien, Verschwörungstheorien und Schuldzuweisungen. Wir bewältigen sie mit dem Schutz der Verletzlichsten unserer Gesellschaft: durch Gesundheitsmassnahmen und durch finanzielle Hilfeleistungen für Gesellschaft und Wirtschaft.

Darum sagen die GRÜNEN des Kantons Solothurn am 28. November 2021 mit Überzeugung klar JA zum Covid-Gesetz.