Das Gutachten wurde von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EDK) im Auftrag des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn erstellt. Das Fazit: «Das Vorhaben würde den Zusammenhang von Siedlung und natürlich geformter Landschaft, das heisst den Charakter der historisch gewachsenen Strukturen praktisch im ganzen Ortsbild von nationaler Bedeutung stark verändern und die ortsbildlichen Qualitäten schmälern.»

In seiner Medienmitteilung vom 28. Juli fordert das «Thaler Komitee NEIN zur überrissenen 81-Millionen-Luxusstrasse» daher den Regierungsrat auf, die für den 26. September anstehende kantonale Abstimmung zu verschieben, bis das juristische Verfahren geklärt ist.

Für uns GRÜNE kommt dieses Gutachten nicht überraschend. «Es ist unverständlich, dass am Termin für die Volksabstimmung am 26. September 2021 festgehalten werden soll», sagt Barbara Wyss Flück, Präsidentin der Kantonsratsfraktion der GRÜNEN Kanton Solothurn.

Als Kontaktpersonen stehen unsere Kantonsräte Heinz Flück und Christof Schauwecker unter der Adresse sekretariat@gruene-so.ch zur Verfügung.