Eine Auftrag der Grünen Fraktion beauftragt den Regierungsrat, die Ausbringung von Chlorothalonil auf dem Kantonsgebiet ab sofort zu verbieten. Die Substanz ist potentiell krebserregend. Die EU hat deren Anwendung deshalb verboten. Das BLV hält dazu fest: «Das BLV weist die Kantone an, bei der Überschreitung des rechtlich festgelegten Höchstwertes für eine Verunreinigung risikomindernde Massnahmen zu treffen.» Als Sofortmassnahmen werden den Kantonen Information der Bevölkerung und Verdünnung des Trinkwassers zwecks Einhaltung der Grenzwerte empfohlen. Um das Problem mit dem gefährlichen Stoff mittelfristig in den Griff zu bekommen, ist aber nur ein sofortiger konsequenter Verzicht auf das Ausbringen zielführend.

Hier geht’s zum Auftrag