Grüne gegen alleinige Finanzierung der Sonderpädagogik durch den Kanton
Die Grünen Kanton Solothurn finden es falsch, dass die Sonderschulen, Schulheime sowie die künftigen „kantonalen Spezialangebote“ alleine durch den Kanton finanziert werden. Die Wohngemeinden sollen sich vielmehr mit jenem Betrag pro Jahr beteiligen, der den Durchschnittskosten pro Schulkind in der Regelklasse entspricht. Wenn alleine der Kanton zahlt, entsteht für die Gemeinden ein Anreiz zur Separation: Es würde für sie finanziell vorteilhaft, „aufwändige“ Kinder an eine Sonderschule oder ein Spezialangebot abzutreten. Solche Anreize darf es auf keinen Fall geben, denn sie widersprechen diametral dem Grundsatz der integrativen Schulführung, der von der kantonalen Politik verschiedentlich bekräftigt wurde. Auch die Behindertenrechtskonvention legt fest, dass die Integration in den Regelstrukturen wenn immer möglich vorzuziehen ist. Daher ist es entscheidend, dass der Kanton die Mittel für die spezielle Förderung erhöht und dass auch der Weg der integrativen sonderpädagogischen Massnahmen (ISM) häufiger gewählt wird.
Bei der vorgeschlagenen Revision des Volksschulgesetzes sind die Grünen damit einverstanden, dass die Grenzziehung zwischen der Sonderpädagogik einerseits, den Regelklassen mit spezieller Förderung andererseits klarer gezogen wird. Sie verfolgen allerdings mit Skepsis, dass aktuell fast die ganze Aufmerksamkeit der Schaffung von kantonal getragenen „Spezialangeboten“ gilt. Sie zweifeln am Sinn und an der Notwendigkeit von Spezialklassen für Verhaltensauffällige. Unbestritten ist, dass es „Time-out“-Möglichkeiten geben muss, damit Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten den Schulbetrieb nicht zum Erliegen bringen. Diese sollen in den Gemeinden selbst und flexibel gehandhabt werden können: zeitlich befristet und ohne Versetzung der Kinder an eine andere Schule. Auch zur Ablösung der bisherigen Sprachheilkindergärten braucht es nach Überzeugung der Grünen nur bedingt neue Sonderangebote, denn auch die Kindergartenstufe ist heute besser gerüstet, Kinder mit sprachlichen, kommunikativen oder entwicklungsbedingten Schwächen integrativ zu fördern. Für alle Schulstufen gilt: Die Klassen dürfen nicht zu gross sein. Da die Kinderzahl im Kanton Solothurn steigt, geht es nicht ohne die Schaffung von neuen Abteilungen an den Regelschulen.
Medienmitteilung zur Vernehmlassung betreffend Änderung VSG, Schaffung kantonaler Spezialangebote.
Hier geht es zur Stellungnahme im Wortlaut: Integration-Separation_Vernehmlassung-VSG_Grüne-SO
Hier geht es zu den Antworten auf die Vernehmlassungs-Fragen: Änderungen-VSG_Fragekatalog-Antworten-Grüne