Medienmitteilung.

Die Grünen Kanton Solothurn begrüssen im Grundsatz die vorgeschlagenen Änderungen im Planungs- und Baugesetz, bei denen es vor allem um die Frage geht, wo neues Bauland verfügbar sein soll und wo nicht. Nach der überaus deutlichen Annahme des nationalen Raumplanungsgesetzes ist diese Anpassung auf kantonaler Ebene eine der wichtigsten Weichenstellungen für die nähere Zukunft. Von ihr hängt ab, ob die Zersiedelung im Kanton Solothurn ungebremst weitergeht und in der Folge auch die Verkehrswege immer weiter zunehmen, oder ob es gelingt, die Siedlungen nach innen zu entwickeln, zu verdichten und aufzuwerten.

Aus Sicht der Grünen müssen verschiedene Massnahmen griffiger werden, damit die übergeordneten Ziele des Raumplanungsgesetzes lokal und zukunftsverträglich umgesetzt werden können. Sie verlangen, dass in den Zonenreglementen der Gemeinden minimale Bebauungsziffern festgelegt werden. Bei baulicher Nachverdichtung innerhalb bestehender Bauzonen soll die Gemeinde erhöhte Nutzungsziffern gewähren können, wenn dadurch zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Damit unüberbautes Bauland nicht gehortet, sondern seiner Bestimmung zugeführt wird, müssen die Gemeinden aktiv werden und verbindliche Massnahmen ergreifen. Eine Kann-Formulierung lässt zu viel offen. Wenn nicht ein längerfristiges, vom Kanton bestätigtes Interesse entgegen steht, sollen nicht realisierte Areale ausgezont werden.

Auch die Flächen für den rollenden und ruhenden Verkehr dürfen sich nicht weiter im gleichen Mass ausdehnen wie in den letzten Jahrzehnten. Heute wird bereits ein Drittel der Siedlungsfläche durch den Verkehr beansprucht. Damit diese Entwicklung gestoppt werden kann, verlangen die Grünen, dass die Gemeinden das ebenerdige Parkieren begrenzen und einen namhaften Anteil der Parkflächen innerhalb der Gebäude vorschreiben.

Die Eingabe im Wortlaut: PBG_Vernehmlassung_Grüne Kanton Solothurn_Aug_2017