Felix Lang, Kantonsrat Grüne, Lostorf | 15.03.2014Es war ein langwieriger Kampf, bis endlich im Jahr 2003 der Grundsatz (ZGB 641a) „Tiere sind keine Sachen“, in der Schweiz umgesetzt wurde. Tierschutzwidrigkeiten sind heute sogenannte Offizialdelikte und somit von Amtes wegen zu verfolgen. Wenn eine Untersuchungsbehörde oder der kantonale Veterinärdienst von einer Tierschutzwidrigkeit Kenntnis erhält, sind sie verpflichtet, der Anzeige nachzugehen. Die Aufarbeitung des Tierschutzdramas in Boningen, lässt bis heute von behördlicher Seite zu viele Fragen offen. Dies ist derart unbefriedigend, dass wir fragen müssen: Ist der Grundsatz, Tiere sind keine Sachen, bei den Behörden im Kanton Solothurn schon angekommen? Wir Grünen werden nicht ruhen, bis die offenen Fragen glaubwürdig beantwortet sind. Dies sind die Behörden allen Tierhalter/innen, die sich bewusst sind, dass Tiere fühlend leben, schuldig.

So wie rückblickend im Tierschutzfall Boningen die behördlichen Antworten noch ungenügend sind, so sind auch die vorsorglichen Regierungsantworten zu einer möglichen radioaktiven Verseuchung von Gewässer und somit Gefährdung der Bevölkerung sehr vage und beschönigend. Kritische Fragen werden von der Regierung mit sehr technischen Argumenten von der kritisierten Behörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beantwortet. Dies entspricht weder einer von uns Grünen geforderten glaubwürdigen unabhängigen Beurteilung noch einer allgemeinverständlichen Transparenz.

von Felix Lang, Kantonsrat Grüne, Lostorf