130 Millionen Franken jährliche Ausfälle würden die Gemeinden und der Kanton Solothurn hinnehmen müssen, wenn es nach den Vorstellungen der Regierung geht. Besonders hart würde es die Gemeinden treffen. Aus Sicht der Grünen ist dieser enorme Verlust nicht zu verantworten. Es müssten derart viele öffentliche Aufgaben gestrichen und gekürzt werden, dass sich die Standortattraktivität des Kantons Solothurn drastisch verschlechtert würde. Das vertreibt die Firmen. Es ist absehbar, dass sehr bald die Steuern der natürlichen Personen  erhöht werden müssten, damit Gemeinden und Kanton überhaupt noch handlungsfähig sind.p1090965

Im Kanton Solothurn ist nur ein sehr kleiner Anteil Firmen bisher privilegiert besteuert. Alle anderen sind bereit, ihre Gewinne aktuell zu einem Satz von 21,8 Prozent zu versteuern. Dies, obwohl es schon bisher Kantone mit viel tieferen Sätzen gibt: Es ist widerlegt, dass die Firmen dorthin abwandern, sonst hätten sie es längst getan. Die Standortattraktivität hängt von anderen Faktoren ab: Arbeitskräftepotenzial, Ausbildungsqualität, Verkehrserschliessung, öffentliche Sicherheit, Kinderbetreuung. Genau diese Faktoren werden aufs Spiel gesetzt, wenn auf einen Schlag 130 Millionen Franken fehlen. Zudem verursachen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen, die sachlich richtig sind, weitere Kosten. Ohne Geld lassen sie sich nicht realisieren.

Den Grünen ist bewusst, dass die USR III in einer Form kommen wird. Bisher dürfte nur der Kanton auf eine leichte Entlastung seiner Ausfälle hoffen, da er aus den Erträgen der Bundessteuern etwas mehr erhalten würde. Die Gemeinden würden jedoch voll getroffen. Vor allem würden sie sehr unterschiedlich hart getroffen, am heftigsten jene mit vielen Firmen. Die Umsetzung der USR III – in hoffentlich verbesserter Auflage – wäre darum der richtige Zeitpunkt, um im ganzen Kanton einen gleich hohen Steuersatz für alle juristischen Personen einzuführen. In mindestens 10 Kantonen gilt dies bereits, weitere sind in Umstellung. Es ist nach Überzeugung der Grünen der mit Abstand wirkungsvollste Ausgleich zwischen den Gemeinden, und zudem braucht es ihn, um die Ziele der Raumplanung zu erreichen: Konzentration der Arbeitszonen auf wenige Entwicklungsgebiete.

Noch ist der Bär nicht erlegt. Noch hat die Stimmbevölkerung die Möglichkeit, im Februar 2017 dem Referendum zuzustimmen und damit die Unternehmenssteuerreform III an die eidgenössischen Räte zur Überarbeitung zurückzuschicken. Das wird sie mit grosser Sicherheit tun, wenn sie um die skizzierten Folgen weiss.

(Text: Felix Wettstein, Präsident Grüne Kanton Solothurn)